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   BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17   

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https://dejure.org/2017,49452
BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17 (https://dejure.org/2017,49452)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17 (https://dejure.org/2017,49452)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2233/17 (https://dejure.org/2017,49452)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 46g ArbGG vom 10.10.2013
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen bzgl des anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehrs, insb der Einführung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) - Möglichkeit einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) ...

  • JurPC

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des beA

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der zum 1. Januar 2018 bzw. am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Regelungen betreffend den anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehr; Pflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungswegs für die Zustellung ...

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 31 BRAO, § 174 ZPO
    BVerfG segnet beA ab - kurz bevor die BRAK das beA abschaltet

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 31 BRAO, § 174 ZPO
    BVerfG segnet beA ab - kurz bevor die BRAK das beA abschaltet

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen bzgl des anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehrs, insb der Einführung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) - Möglichkeit einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) ...

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen passive Nutzungspflicht des beA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der zum 1. Januar 2018 bzw. am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Regelungen betreffend den anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehr; Pflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungswegs für die Zustellung ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der zum 1. Januar 2018 bzw. am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Regelungen betreffend den anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehr; Pflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungswegs für die Zustellung ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen bzgl des anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehrs, insb der Einführung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) - Möglichkeit einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe schenkt jedem Anwalt ein Postfach

  • lto.de (Kurzinformation)

    Technische Probleme: Das Anwaltspostfach kann kommen - nach einer Neu-Konfiguration

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs erfolglos - Mögliche Verletzung der Berufsfreiheit nicht ausreichend dargelegt

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 288
  • MDR 2018, 179
  • NZS 2018, 111
  • WM 2018, 149
  • BB 2018, 1
  • AnwBl 2018, 103
  • AnwBl Online 2018, 145
  • BayVBl 2018, 378
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    b) Regelungen, die lediglich die Berufsausübung betreffen, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 97, 228 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, weil sie nicht die konkrete Möglichkeit aufzeigt, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen in einem der von ihm bezeichneten Grundrechte verletzt wird (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    b) Regelungen, die lediglich die Berufsausübung betreffen, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 97, 228 ; stRspr).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    Letztlich fehlt auch eine hinreichende Erörterung dahin, ob und inwieweit ein etwaiges - trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten - (stets) verbleibendes Risiko eines Angriffs auf übermittelte Daten im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls nicht hinzunehmen wäre (vgl. insoweit BFH, Urteil vom 18. Januar 2012 - II R 49/10 -, juris, Rn. 102; Urteil vom 14. März 2012 - XI R 33/09 -, juris, Rn. 70).
  • BFH, 18.01.2012 - II R 49/10

    Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    Letztlich fehlt auch eine hinreichende Erörterung dahin, ob und inwieweit ein etwaiges - trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten - (stets) verbleibendes Risiko eines Angriffs auf übermittelte Daten im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls nicht hinzunehmen wäre (vgl. insoweit BFH, Urteil vom 18. Januar 2012 - II R 49/10 -, juris, Rn. 102; Urteil vom 14. März 2012 - XI R 33/09 -, juris, Rn. 70).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die eine Berufsaufnahme an das Vorliegen persönlicher Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungsnachweise knüpfen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 19, 330 ; 34, 71 ).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die eine Berufsaufnahme an das Vorliegen persönlicher Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungsnachweise knüpfen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 19, 330 ; 34, 71 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
    Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die eine Berufsaufnahme an das Vorliegen persönlicher Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungsnachweise knüpfen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 19, 330 ; 34, 71 ).
  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 213/21

    Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem

    bb) Die Gegenansicht hält insolvenzabhängige Lösungsklauseln grundsätzlich für wirksam (Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 119 Rn. 24 ff; MünchKomm-InsO/Huber, 4. Aufl., § 119 Rn. 34 ff; Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 119 Rn. 13; Zeuner in Rattunde/Smid/Zeuner, InsO, 4. Aufl., § 119 Rn. 10, 12 f; Wöllner, Die Wirksamkeit vertraglicher Lösungsklauseln im Insolvenzfall, S. 90, 226 f; Thole, JbJZivRWiss 2008, 267, 280 ff; ders., ZHR 181 (2017), 548, 556 ff, 563; Huber, NZI 2014, 49, 53; Foerste, ZInsO 2015, 601, 603 ff, 613; Piekenbrock, ZIP 2018, 1, 5; Wagner/Klein in Festschrift Prütting, 2018, S. 805, 808 ff; wohl auch Hoffmann, KTS 2018, 343, 362 ff, der nur insolvenzbedingte Reuerechte für unwirksam hält; vgl. zudem die Nachweise bei BGH, Urteil vom 15. November 2012, aaO Rn. 11 sowie zu § 8 Abs. 2 VOB/B bei BGH, Urteil vom 7. April 2016, aaO Rn. 21).

    In welchem Umfang Sanierungschancen dadurch gefördert werden sollen, dass ein Vertragspartner trotz einer vorhandenen Lösungsklausel in einem Insolvenzfall weiter an einen Vertrag gebunden ist, ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers (vgl. Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 119 Rn. 29; Piekenbrock, ZIP 2018, 1, 5).

  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich auch aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2017 (1 BvR 2233/17, juris) nicht, dass §§ 19 und 20 RAVPV verfassungskonform dahingehend auszulegen wären, dass das beA eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Sinne der europäischen Patentschrift gewährleisten müsste.

    So führt das Bundesverfassungsgericht in diesem Beschluss unter Verweis auf § 20 Abs. 1 RAVPV aus, dass das beA zur sicheren Übermittlung eine so genannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwende (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017, aaO Rn. 5).

    (1) Die Regelungen über die Einrichtung und Nutzung des besonderen elektronischen Rechtsverkehrs stellen bloße Berufsausübungsregeln dar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2233/17, juris Rn. 10).

    Regelungen, die lediglich die Berufsausübung betreffen, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Dezember 2017, aaO Rn. 11).

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Voraussetzung dafür wäre, dass die Berufsaufnahme an persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungsnachweise gebunden würde (vgl. BVerfG 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2233/17 - Rn. 10) .
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